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Haftungshinweise
Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reitlehrer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Reitschüler ist verpflichtet, den Anweisungen des Reitlehrers Folge zu leisten und die ihm anvertrauten Pferde schonend zu behandeln. Für Schäden, die durch den Reitschüler verursacht werden, haftet dieser selbst. Der Reitschüler ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die er im Rahmen des Reitunterrichts verursacht.
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